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Zertifizierung der Präventionskurse nach § 20 des SGB V
Du hast an unserer Akademie erfolgreich einen Kurs im Bereich Prävention und Stressmanagement oder Ernährungsberatung absolviert und willst dich jetzt bei den Krankenkassen lizenzieren lassen.
Nach dem Präventionsgesetz (PrävG) §20 SGB V ist das über die zentrale Prüfstelle der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Auf der folgenden Webseite findest du alle Informationen, die du benötigst, und du kannst dich dort auch direkt über die Webseite zur Lizenzierung anmelden.
Auskunft per Telefon bekommst du hier:
Webseite:
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